Modulhandbuch
Modulhandbuch Master Medizinphysik , stand 15.04.2025
Prüfungsordnung
Version 2020
Gültig für alle, die das Master-Studium im WS 2020/2021 oder später aufgenommen haben.
Version 2020 Master of Science Medizinphysik, Version 2020.
Version 2015
Gültig für alle, die das Master-Studium im SS 2020 oder früher aufgenommen haben.
Version 2015 Master of Science Medizinphysik, Version 2015.
Hinweise zum Ablauf der Masterarbeit
- Die "Forschungsphase" des Masterstudiums Medizinphysik (im Allgemeinen auch "Masterarbeit" genannt) dauert insgesamt ein Jahr und gliedert sich administrativ in zwei Teile.
- Die Einarbeitungsphase besteht aus dem Modul "Methodenkenntnis und Projektplanung". Es dient der Einarbeitung in das Fachgebiet der Masterarbeit, erstreckt sich über sechs Monate und schließt mit der Einreichung eines Themenvorschlags für die Masterarbeit ab.
- Das Modul "Forschungspraktikum zur Masterarbeit“ dient dem Aufbau, der Durchführung und der Analyse der Experimente bzw. Simulationen oder Modellrechnungen im Rahmen der Masterarbeit. Es erstreckt sich über zwölf Monate und steht in engem Zusammenhang mit der Masterarbeit.
- Die eigentliche Masterarbeit ist in einem der gewählten Schwerpunktmodule anzufertigen. Auf begründen Antrag an den gemeinsamen Prüfungsausschuss
kann ein anderes Schwerpunktmodul genehmigt werden. - Der/Die Erstgutachter(in) (Betreuer(in)) muss eine habilitierte Person der Physik Fakultät der TU Dortmund sein. Der/Die Zweitgutachter(in) kann auch ein externe Person sein (Jülich, Klinikum, Industrie). Dieser/Diese muss nicht habilitiert sein.
- Die Anmeldung erfolgt zu Beginn der Einarbeitungsphase über die Zentrale Prüfungsverwaltung. Unterbrechungen zwischen den beiden Teilen sieht die Prüfungsordnung nicht vor. Für die Anmeldung muss bestätigt werden, dass Sie die "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" gelesen und verstanden haben und natürlich auch einhalten werden.
- Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt über die ExaBase-Web-Anwendung .
§ 26 Übergangsbestimmungen 2020
- Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2020 / 2021 in den Masterstudiengang Medizinphysik an der Ruhr-Universität Bochum oder der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben worden sind.
- Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung bereits vor dem Wintersemester 2020 / 2021 in den Masterstudiengang Medizinphysik an der Ruhr-Universität Bochum oder der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben worden sind, können beim gemeinsamen Prüfungsausschuss beantragen nach dieser Prüfungsordnung geprüft zu werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Fehlversuche und Leistungen werden angerechnet.
- Ab dem Wintersemester 2023 / 2024 gilt diese Prüfungsordnung in ihrer aktuellen Fassung für alle Studierenden, die in den Masterstudiengang Medizinphysik an der Ruhr-Universität Bochum oder der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben worden sind, soweit nicht bereits eine neue Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Medizinphysik an der Ruhr-Universität Bochum und der Technischen Universität Dortmund Geltung erlangt hat.
Hinweise zu den Schwerpunktmodulen
Studierende müssen die Wahl der Schwerpunkte jeweils durch den Laufzettel "Leistungsnachweis im Schwerpunktmodul" dokumentieren. Bei Fragen dazu steht Ihnen die Zentrale Prüfungsverwaltung gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich in BOSS zu den Prüfungen in den Studienleistungen zunächst im Wahlbereich an. Eine Zuordnung und Umbuchung der einzelnen Leistungen in die Schwerpunktbereiche erfolgt später durch die Zentrale Prüfungsverwaltung mithilfe des o.g. Laufzettels.
Informationen zur Forschungsphase (2. Studienjahr)
Das zentrale Element der Forschungsphase im zweiten Studienjahr ist die Master-Arbeit im Umfang von 30 Kreditpunkten. Dabei handelt es sich um eine selbständige Forschungsarbeit zu einer aktuellen Fragestellung moderner Medizinphysik. Voraussetzung für diese Forschungstätigkeit im Rahmen der Master-Arbeit ist zunächst das Erlernen spezieller Methoden und Fertigkeiten der experimentellen Praxis sowie die Projektplanung. Diese Vorbereitungsphase gliedert sich in ein Forschungspraktikum im Umfang von 15 Kreditpunkten und ein Modul „Methodenkenntnis und Projektplanung“, ebenfalls mit 15 Kreditpunkten. Während der gesamten Forschungsphase erwerben die Studierenden universelle Schlüsselkompetenzen im Bereich des Projektmanagements, der Teamarbeit sowie der Darstellung und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse. Diese von den Arbeitgebern besonders geschätzten Aspekte der wissenschaftlichen Arbeit an der Front der Forschung werden in dem bereits genannten Modul „Methodenkenntnis und Projektplanung" gezielt gefördert.