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Zulassung

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Medical Physics and Physics of Living Systems ist ein Bachelorabschluss im Studiengang Medizinphysik der Technischen Universität Dortmund oder ein anderer vergleichbarer Abschluss in einem mindestens dreijährigen (sechssemestrigen) vergleichbaren Studiengang. Hierbei muss eine Gesamtnote erzielt worden sein, die besser als 3,0 ist. 
Der Abschluss muss einen wesentlichen Anteil an Einführungsvorlesungen in höherer Mathematik (mindestens 15 ECTS-credits) und Physik (mindestens 25 ECTS-credits) umfassen.

Alle Details werden durch die Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, wie beispielsweise die Bewerbungsfristen, finden sich auf der Homepage des International Office.
 

Einschreibung in den Master Master 'Medical Physics and Physics of Living Systems'

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren, können Sie sich über das Campusportal unter dem Reiter Bewerbung über den Ablauf des Bewerbungs- und Umschreibungsprozesses sowohl für zulassungsbeschränkte als auch zulassungsfreie Studiengänge und -fächer informieren.  In vielen Studiengängen ist die Umschreibung zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Fristen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Beachten Sie dabei, dass eine sehr späte Einschreibung  zu studienorganisatorischen Problemen im Masterstudiengang führen kann. Beachten Sie die entsprechenden Termine und Fristen für Ihren Studiengang.  Wenn Sie an der TU Dortmund studiert haben, sich aber bereits exmatrikuliert haben, nutzen Sie bitte die Online-Einschreibung

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an einer anderen deutschen Universität erworben haben, bewerben Sie sich bitte über das Online-Portal des Studierendensekretariats

Bevor Sie die Einschreibung vornehmen, vergewissern Sie sich, dass Ihnen die nötigen Voraus­set­zun­gen für den entsprechenden Masterstudiengang bekannt sind. Prinzipiell ist zu klären, ob der erste Hochschulabschluss inhaltlich und qualitativ zur Aufnahme des gewünschten Masterstudiengangs ausreicht. Dies entscheidet am Ende der zuständige Prü­fungs­aus­schuss. Nach Übersendung der vollständigen Einschreibunterlagen an das Studierenden­sekretariat wer­den diese zur Prüfung an den jeweiligen Prü­fungs­aus­schuss weitergeleitet. Sie wer­den über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert und im Falle einer Zulassung unmittelbar eingeschrieben. Um den Bewerbungsprozess zu beschleunigen, raten wir allen externen Bewerberinnen und Bewerbern dringend, sich vor der Online-Bewerbung mit unserer Studienberatung in Verbindung setzen, um zu klären, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, ggf. Auflagen zu erfüllen sind und/oder auch Leistungen angerechnet werden können.

Beachten Sie, dass für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland besondere Bedingungen gelten, insbesondere, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist. Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Referat Internationales.