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Nach dem Aufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr gibt es noch ein paar Form­alitäten zu erledigen. Spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie eine Reihe von Dokumenten beim Referat Internationales einreichen, um die Anforderungen für die Mobilitätsförderung zu erfüllen. 

Recognition Outcome

Zur Anerkennung ihrer Noten füllen Sie bitte das Recognition Outcome aus und schicken Sie dieses per E-Mail zusammen mit dem Transcript of Records an die Erasmus-Fakultätskoordination. Sollte Ihre Gasthochschule nicht das Online Learning Agreement System verwenden, hängen Sie bitte noch die letzte unterschriebene Version Ihres Learning Agreements an.  

Erfahrungsberichte

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit uns und Ihren Kommilitonen teilen würden und einen Erfahrungsbericht für die Homepage der Fakultät Physik schreiben würden. Die Erfahrungsberichte dienen dazu, andere Studierende zu einem Aus­lands­auf­ent­halt zu ermutigen und Sie für Ihre Gasthochschule zu begeistern.