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Anreizprogramm zur Einwerbung von Dritt­mit­teln und zur Unter­stütz­ung des wis­sen­schaft­lichen Nachwuchses

Angebote der Fa­kul­tät

Die Fakultät Physik hat ein Anreizprogramm zur Einwerbung von Drittmitteln geschaffen, mit welchem sie den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern möchte. Die Zielgruppe sind wissenschaftliche Angestellte ohne permanente Stelle, Habilitierende sowie Juniorprofessoren/-innen. Das Ziel des Programms ist die Anregung zur Einwerbung von Drittmitteln in einer frühen Phase der akademischen Karriere und der damit einhergehenden Weiterqualifizierung. 

Das Programm selbst besteht aus drei Fördermaßnahmen, welche jeweils genau einmal gewährt werden können. Die Geförderten müssen über den gesamten Förderzeitraum Mitglied der Fakultät Physik sein, allerdings können Anträge schon vor Aufnahme der Tätigkeiten an der TU Dortmund gestellt werden. Die Beantragung der Förderung geschieht formlos an den Dekan, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Vorbereitung eines Drittmittelantrags

Fördermaßnahme 1

  • Zielgruppe: Wissenschaftliche Angestellte ohne permanente Stelle (TV-L-Beschäftigte), Akademische (Ober-)Räte/-innen (A-Besoldung), Juniorprofessoren/-innen (mit/ohne Tenure Track, W1-Besoldung)
  • Umfang:
    • Einmalig ein Budget von 5.000 Euro.
  • Zweck: Der Umfang entspricht etwa 2 WHF-Kräften (5 Std./Woche) für 6 Monate zur Durchführung von Vorarbeiten, z.B. für Literaturrecherche, Aufnahme von Messreihen, Erhebung von Statistiken, Durchführung von Simulationen, etc. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Deckung von Reisekosten.
  • Gewährung: Bei Vorbereitung eines Drittmittelantrags mit einem Umfang von mindestens 20.000 Euro.
  • Auflagen:
    •  Unterstützung durch eine/n Hochschullehrer/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in.
    •  Besuch einer Antragsschulung, z.B. vom ZHB, oder Beratung durch die
    • Forschungsförderung im Laufe der Vorbereitung.
    •  Vorlage einer knappen Projektskizze.
  • Frist: keine
Unterstützung der Durchführung eines Projekts

Fördermaßnahme 2

  • Zielgruppe: Wissenschaftliche Angestellte ohne permanente Stelle (TV-L-Beschäftigte), Akademische (Ober-)Räte/-innen (A-Besoldung), Juniorprofessoren/-innen (mit/ohne Tenure Track, W1-Besoldung)
  • Umfang:
    • Jährliches Budget von 5.000 Euro + mindestens 10% der im Vorjahr ausgegebenen Projektmittel
    • Bei der Einwerbung von Promotionsstellen wird eine Genehmigung zur selbstständigen Betreuung (Erstgutachter/in Promotion) erteilt
  • Zweck: Deckung von Kosten für Reisen, Verbrauchsmaterial, Publikationen, Hilfskräfte, etc.
  • Gewährung: bei erfolgreichem Einwerben eines Drittmittelprojekts mit mindestens 0,5 VZÄ über drei Jahre bzw. mindestens 100.000 Euro, z.B. im Rahmen einer DFG Sachbeihilfe.
  • Auflagen
    • Unterstützung durch eine/n Hochschullehrer/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in.
    • Vorlage des positiv beschiedenen Antrags.
  • Frist: Bis zum positiven Förderbescheid
Stärkung von Nachwuchsgruppen

Fördermaßnahme 3

  • Zielgruppe: Wissenschaftliche Angestellte ohne permanente Stelle (TV-L-Beschäftigte), Akademische (Ober-)Räte/-innen (A-Besoldung), Juniorprofessoren/-innen (mit/ohne Tenure Track, W1-Besoldung)
  • Umfang:
    •  Eine zusätzliche Doktorandenstelle über drei Jahre
    • Budget von mindestens 10% der im Vorjahr ausgegebenen Projektmittel
    • Erteilung einer Genehmigung zur selbstständigen Betreuung (Erstgutachter/in Promotion)
  • Zweck: Unterstützung des Projekts durch eine weitere Doktorandenstelle und Deckung von Kosten für mittelgroße Laborgeräte, Co-Finanzierung von Personal, wissenschaftliche Rechner, Hilfskräfte, Reisekosten, etc.
  • Gewährung: bei erfolgreicher Einwerbung einer Emmy-Noether-Gruppe, eines ERC-Grants, eines Heisenberg-Stipendiums, der Teilnahme am NRW-Rückkehrerprogramm, oder die Aufnahme in ähnliche Programme.
  • Auflagen:
    •  Unterstützung durch eine/n Hochschullehrer/in.
    • Vorlage des positiv beschiedenen Antrags.
  • Frist: Für Beschäftigte der TU Dortmund bis zum positiven Förderbescheid. Für Personen die während der Vorbereitungsphase nicht an der TU Dortmund beschäftigt sind, entfällt diese Frist.