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Habilitation

Die Habilitation dient dazu, die Fähigkeit der Bewerber(innen) förmlich nachzuweisen, ein wissenschaftliches Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Die Details des Habilitationsverfahrens regelt die Habilitationsordnung der TU Dortmund.

Die Fakultät Physik hat einen Leitfaden entwickelt, welcher Empfehlungen für den Ablauf des Habilitationsverfahrens gibt. Dieser konkretisiert auch die Zulassungsvoraussetzungen sowie die schriftliche Habilitationsleistung und die didaktische Eignung.