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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Physik sind Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange in der Fakultät und steht im engen Kontakt mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der TU Dortmund. Gemäß der Grundordnung der Hochschule, vertreten sie diese in den spezifischen Belangen der jeweiligen Fakultät und unterstützen sie in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät wirken bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts der Fakultät mit. Einige der in diesem Konzept geplanten Maßnahmen werden von unserem Team der Chancengleichheit umgesetzt. 

Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros der TU Dortmund.

Was passiert, wenn ich mich bei der Gleichstellungsbeauftragten melde?

Zu allererst wollen wir darauf hinweisen, dass wir in unserer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte zu Verschwiegenheit verpflichtet sind. All unsere Gespräche sind vertraulich. Wir können dann in einem ersten Gespräch gemeinsam erörtern, welche Handlungsoptionen (Gespräche mit anderen Betroffenen oder der Konfliktpartei, Gespräch mit dem/der Gruppenleiter:in, wobei erstmal nur das Geschehen anonym geschildert wird, Hinzubeziehen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, ...) sich uns darstellen. Besagte Handlungsoptionen sind vielfältig und werden immer individuell entwickelt. Auch nach der Erörterung unseres Spielraums können Sie sich selbstverständlich dazu entscheiden, dass wir keine weiteren Schritte einleiten. 

Wenn wir in unserer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte aktiv werden, dann haben wir dabei stets das Ziel, eine Lösung zu finden, mit der Sie, als betroffene Person, besser leben und arbeiten können als zuvor. 

Sollten Sie eine Beratung nach erlebter Diskriminierung und oder sexualisierter Gewalt außerhalb der Fakultät bevorzugen, so können Sie sich an die "Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS)" wenden. Auch hier können Sie anonym beraten werden. 

Stellvertreterin (in Mutterschutz/Elternzeit)