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Learning Agreement

Mit dem Learning Agreement wird festgehalten, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen und welche Kurse Ihnen dafür an der TU Dortmund anerkannt werden. Das Learning Agreement ermöglicht eine transparente und effiziente Vorbereitung Ihres Austauschs und ist eine Voraussetzung für den Erhalt des Mobilitätszuschusses. 

Learning Agreements werden in den meisten Fällen online erfasst und dann von der "Sending Institution" und der "Reiceiving Institution" unterzeichnet: https://www.learning-agreement.eu/ 

Kontaktieren Sie bitte die Erasmus-Fakultätskoordination bevor Sie das Learning Agreement ausfüllen, um die Kurse zu besprechen!

Sollte die Hochschule, an der Sie Ihr Erasmus-Semester verbringen, das Online Learning Agreement System nicht nutzen, können Sie das Learning Agreement auch als PDF-Dokument erstellen. Wichtig: Dies geht nur dann, wenn es über die Online Learning Agreement Plattform nicht möglich ist.

  • Planen Sie Kurse für etwa 30 ECTS (den Mobilitätszuschuss erhalten Sie nur bei mindestens 15 ECTS)
  • Sie können in seltenen Fällen auch Kurse anderer Fachrichtungen an der Gasthochschule besuchen. Je nach Fachgebiet muss jedoch überprüft werden, ob der Kurs für Ihren Abschluss (z.B. im allgemeinen Vertiefungsgebiet) angerechnet werden kann. Die Kurse zählen zur 15 ECTS Grenze für den Mobilitätszuschuss.
  • Für jeden Kurs, den Sie im Ausland belegen möchten und bei ihrer Rückkehr anerkennen lassen möchten, sollte ein Kurs auch in Liste B eingetragen werden. Dies ist entweder ein äquivalentes Dortmunder Modul oder der Originaltitel des Kurses, falls ähnliches nicht in Dortmund angeboten wird.
  • Masterstudierende sollten möglichst Mastermodule im Ausland belegen, Ausnahmen sind jedoch möglich.

Sending Responsible Person
- Bachelor Physik / Master Physics: Marc Aßmann (marc.assmann@tu-dortmund.de)
- Bachelor Medizinphysik / Master of Medical Physics and Physics of Living Systems: Matthias Schneider (matthias-f.schneider@tu-dortmund.de)

Sending Administrative Contact Person
Chris Malena Delitzsch (erasmus.physik@tu-dortmund.de)

Es kommt vor, dass Studierende die Kurse, die sie sich vor der Mobilität ausgesucht haben, nicht tatsächlich belegen können oder möchten. Kurse können in den meisten Fällen kurzfristig geändert werden (Ausnahme Schweden). Halten Sie diese Änderungen bitte in Tabelle A2 und B2 des Learning Agreements fest und lassen Sie die Änderungen von der Gasthochschule sowie dem zuständigen Vorsitzenden der Prüfungskommission unterzeichnen.

Länderspezifische Hinweise

Im schwedischen Hochschulsystem belegt man in der Regel nur einen oder zwei Kurse gleichzeitig.  Die Kurse werden in unterschiedlichem Studientempo angeboten und beginnen zu unterschiedlichen Zeiten im Semester. Ein Vollzeitstudium (100 %) entspricht 40 Stunden pro Woche. 

Einige Kurse werden in Halbzeit (50 %) oder Teilzeit (25 %) angeboten, was bedeutet, dass der Arbeitsaufwand 20 Stunden bzw. 10 Stunden pro Woche beträgt. Folglich dauern Halbzeit- und Teilzeitkurse länger als Vollzeitkurse.

Ein Student sollte zu keinem Zeitpunkt mehr als 100 % studieren*

*Eine Ausnahme bilden hier die Schwedischkurse, die mit anderen Kursen kombiniert werden können. 

Kontakt

Erasmus-Koordinatorin: Chris Malena Delitzsch

Email: erasmus.physik@tu-dortmund.de

Raum: CP-03-134

© Chris Delitzsch​/​TU Dortmund