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Nach dem Aufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr gibt es noch ein paar Form­alitäten zu erledigen. Spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie eine Reihe von Dokumenten beim Referat Internationales einreichen, um die Anforderungen für die Mobilitätsförderung zu erfüllen. 

Anerkennung der Noten

Zur Anerkennung ihrer Noten füllen Sie bitte das Formular der Prüfungsverwaltung sowie das Recognition Outcome Formular des Referat Internationales soweit wie möglich aus und schicken Sie dieses per E-Mail zusammen mit dem Transcript of Records an die Erasmus-Fakultätskoordination. Sollte Ihre Gasthochschule nicht das Online Learning Agreement System verwenden, hängen Sie bitte noch die letzte unterschriebene Version Ihres Learning Agreements an.

Die Noten werden von der Erasmus-Fakultätskoordination basierend auf der Aachener Tabelle eingetragen. Wurde vor ihrem Aufenthalt kein äquivalentes Dortmunder Modul in das Learning Agreement eingetragen, können Sie das Feld gerne frei lassen. Die Module werden dann meistens mit dem englischen Titel eingetragen. Das Formular wird vom Vorsitzenden der Prüfungskommission unterschrieben und Sie müssen das Formular dann an die Prüfungsverwaltung weiterleiten, damit die Kurse in BOSS eingetragen werden / auf Ihrem Zeugnis erscheinen.

Erfahrungsberichte

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit uns und Ihren Kommilitonen teilen würden und einen Erfahrungsbericht für die Homepage der Fakultät Physik schreiben würden. Die Erfahrungsberichte dienen dazu, andere Studierende zu einem Aus­lands­auf­ent­halt zu ermutigen und Sie für Ihre Gasthochschule zu begeistern.

 

Kontakt

Erasmus-Koordinatorin: Chris Malena Delitzsch

Für Fragen steht Ihnen die Erasmus-Koordination der Fakultät gerne per E-Mail zur Verfügung!

Email: erasmus.physiktu-dortmundde

Raum: CP-03-134

© Chris Delitzsch​/​TU Dortmund